Pferdehaltung
Tierhaltungskurs Pferd

Junghengste auf der Weide

Zukünftig wird der Tierhaltungskurs vom Staatsgut Schwaiganger durchgeführt. Nähere Einzelheiten sowie die Terminplanungen sind noch nicht bekannt!

Nach Kursteilnahme besteht die Möglichkeit die Prüfung über den Tierhaltungskurs Pferd oder die Prüfung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz abzulegen.

Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Tiere hält, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere verfügen.

Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, gibt es je nach Betriebsstruktur unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Prüfung über den Tierhaltungskurs Pferd:
    Die Zielgruppe sind hierbei Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder gleichwertiges) verfügen. Auch beim privilegierten Bauen im Außenbereich (§ 35.1 BauGB) kann hierdurch die sachkundige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen werden.
  • Prüfung der Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz:
    Die Zielgruppe sind hierbei Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen

Ob Sie für sich und Ihren Betrieb die Prüfung über den Tierhaltungskurs Pferd oder die Prüfung der Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen, bedarf der Abklärung mit Ihrem heimatlichen Veterinäramt.

Bestätigung Amtshilfe §11 Pferd pdf 68 KB

Die Module dienen zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • alle Interessierten
  • Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder ähnliches) verfügen.
  • Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen.

Inhalte der Module I bis VI

Modul I: Fütterung

  • Grundlagen der Fütterung
  • Verdauungsphysiologie
  • Futtermittelkunde
  • Rationsplanung und Rationsberechnung
  • Spezielle Fütterung

Modul II: Haltung, Arbeitswirtschaft und Unfallverhütung

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung
  • Pferdehaltung in Theorie und Praxis
    • Haltungsverfahren
    • Anordnung von Gebäuden und Serviceräumen
    • Bewegungsflächen
    • Arbeitswege
    • Auslaufflächen und Zäune
  • Arbeitswirtschaft

Modul III: Veterinärkunde und praktischer Umgang

  • Veterinärkunde
    • Anatomie
    • allgemeine Hygiene
    • Erste Hilfe
    • Krankheiten
    • Impfungen
    • Entwurmen
    • Tierschutz
    • Gesundheitsvorsorge
  • Praktischer Umgang mit dem Pferd
    • Exterieurlehre
    • Pferdekunde

Modul IV: Hufkunde und praktischer Umgang

  • Hufkunde
    • Hufbeurteilung
    • Beschlag
  • Praktischer Umgang mit dem Pferd
    • Pferdekunde
    • Ausrüstungsgegenstände
    • Verladen und Transport von Pferden

Modul V: Versicherungen und Recht, Betriebswirtschaftslehre, Baurecht

  • Versicherungen und Recht
    • Rechtskunde
    • Versicherungen
    • Unfallversicherung
    • Kaufrecht
    • Haftpflichtrecht
  • Wirtschaftlichkeit & Baurecht
    • Eckdaten
    • Kalkulation
    • Rechtliche Vorgaben
  • Schriftliche Prüfung Tierhaltungskurs oder Prüfung nach § 11

Modul VI: Praktische Prüfung Tierhaltungskurs oder nach § 11 TierschG

    Literaturempfehlungen zur Vorbereitung

    Neuer Ansprechpartner:

    Staatsgut Schwaiganger
    BaySG Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten
    Haupt- und Landgestüt Schwaiganger

    82441 Ohlstadt
    Schwaiganger 1
    Tel.: 08841 6136-0
    Fax: 0884 6136-66
    E-Mail: schwaiganger@baysg.bayern.de