Tierhaltung
Meldungen
Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024
© StMELF
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.
Weitere Infos - Staatsministerium
Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.
WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.
Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270
Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30
Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.
Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium
© Tobias Hase, StMELF
Die Anbindehaltung steht seit Jahren im Fokus von Tierwohldebatten. In Bayern werden aktuell noch in rund der Hälfte aller Milchviehbetriebe Kühe in Anbindehaltung gehalten. In einem nicht unerheblichen Teil der Betriebe sind die Kühe noch ganzjährig angebunden. Mehr
Infomaterialien
Zukunftsorientierte Sauenhaltung
© Tobias Hase, StMELF
Im Rahmen des Projektes "Zukunftsorientierte Sauenhaltung" hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Informationsmaterialien zu den Themen Abferkelstall, Deckzentrum und Kleinstbetriebe erstellt. Die Dokumente stehen auf den Seiten des LGL zum Download bereit.
Tierschutz in der Sauenhaltung - LGL
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) erhalten. Auch die laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten, können in Teilen bezuschusst werden. Das Bundesprogramm wird sich zunächst auf die Schweinehaltung konzentrieren. Unter folgendem Link erfahren Sie, welche Voraussetzungen erforderlich sind und wie Sie eine Förderung beantragen können
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Überregionale Ansprechpartner für die Pferdehaltung sind für den Regierungsbezirk Oberbayern das AELF Holzkirchen, für den Regierungsbezirk Niederbayern das AELF Abensberg-Landshut und für den Regierungsbezirk Schwaben das AELF Kempten. Neben hoheitlichen Aufgaben (z. B. Stellungnahmen) beraten diese rund um die Pferdehaltung. Schwerpunkte sind dabei die Haltung, Fütterung und Ökonomik. Mehr
Staatsgut Schwaiganger
Tierhaltungskurs Pferd
Seit 2021 ist das Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger als zuständige Stelle für die Tierhaltungskurse Pferd ausgewiesen.
Ausführliche Informationen - Staatsgut Schwaiganger
Schweinezucht und -haltung
Spezielles Beratungsangebot für Ferkelerzeuger
Die Schwerpunktberatung zur Ferkelerzeugung unterstützt Landwirte. Sie infomiert über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Förderkonditionen. Außerdem zielt das Projekt darauf ab, die ökonomischen und produktionstechnischen Verhältnisse im Einzelbetrieb unter Einbeziehung des Tierwohls zu verbessern.
Schwerpunktberatung - Staatsministerium