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Coronabedingt findet unser Bildungsprogramm Wald (BiWa) dieses Jahr online statt. Die Veranstaltungsreihe beginnt am 3. März und findet die jeweils folgenden Mittwochabende ab 18.30 statt. Letzter Termin ist der 7. April 2021. Dauer ist jeweils etwa eine Stunde. Die Teilnahme ist kostenlos.
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In der kalten Jahreszeit steht uns eine breite Auswahl an heimischem Wintergemüse und wärmenden Rezepten zur Verfügung. Die Studierenden der Hauswirtschaftsschule Fürstenfeldbruck stellen Gerichte vor, die diese Jahreszeit in ihrer Fülle bietet. Viel Spaß beim Lesen, Ausprobieren und Genießen!
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An der Bäuerinnenstudie haben 2.295 Bäuerinnen teilgenommen. Sie gaben Auskunft zu ihrem Haushalt, ihren Leistungen für Betrieb und Gesellschaft, ihrer Lebens- und Arbeitssituation. Prof. Dr. Jutta Roosen von der Technischen Universität München wird am 3. März die Ergebnisse mit Staatsministerin Michaela Kaniber vorstellen.
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Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
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Jedermann hat das Recht, den Wald zu betreten und sich dort zu erholen. Dies erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren sind zum Beispiel herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume, Unebenheiten des Bodens oder im Winter Eis- und Schneeglätte auf Waldwegen. Die Corona-Regeln gelten auch im Wald.
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© Getty RF
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Digitale Lösungen finden Einzug in die Großküche. Immer mehr mobile Anwendungen wie Apps, Ratgeber oder Sensoren helfen, Prozesse zu optimieren. Die Fachtagung am Donnerstag, 11. März 2021, gibt Einblicke, um sinnvolle Lösungen für Ihre Küche zu erkennen.
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Die Studierenden des aktuellen Studienjahrgangs Hauswirtschaft sind Gold-Sieger geworden! Im bayernweiten Wettbewerb der Landwirtschaftsschulen zum Thema Biodiversität haben sie den ersten Platz errungen. Sie erhalten eine Urkunde von Ministerin Kaniber und für die Klassenkasse einen Geldpreis von 1.200 Euro.
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Neben der Gebietsausweisung verpflichtet die Düngeverordnung die Landesregierungen, in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "Rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern (sogenannte "Gelbe Gebiete") per Landesverordnung Auflagen bei der Landbewirtschaftung zu erlassen.
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Foto: Gero Brehm
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Jetzt ist die Zeit, in jungen und schwachen Pflegebeständen bislang Versäumtes aufzuarbeiten. Es ist die wichtigste Investition im Laufe eines Bestandslebens! Dazu gibt es auch staatliche Förderungen. Fragen Sie Ihren Beratungsförster. Darüber und über weitere anstehende Arbeiten informiert der forstliche Arbeitskalender für den Winter.
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