Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Wir beraten, qualifizieren und informieren in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg.
Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Forsten – alle drei Bereiche des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) waren am Tag der offenen Tür des Agrarbildungszentrums Landsberg vor Ort und brachten den zahlreichen Besuchern ihre Themen nahe.
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In diesem Workshop erhalten Sie von der erfahrenen Innenarchitektin Elke Rabl-Schmidt einen Einblick in die Farben- und Formenlehre, Raumwirkung, Anordnung der Möblierung und Akustik. Zimmerdekoration, bunte Bilder an der Wand und ein liebevoll gestalteter, saisonaler Tischschmuck gehören ebenso zu einer wertschätzenden Raumgestaltung.
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Im Herbst 2025 wird die Kernsperrfrist nach §6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung (DüV) für den Landkreis Fürstenfeldbruck in sogenannten roten Gebieten verschoben. Sie gilt vom 15. Oktober 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026. Für den Landkreis Dachau gilt sie vom 29. Oktober 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026. Im Landkreis Landsberg ist keine Verschiebung beantragt worden.
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Im Erlebnisraum für Landwirtschaft, Ernährung und Natur am Grünen Zentrum in Puch können Erwachsene und Kinder, Schulklassen und andere interessierte Gruppen an verschiedenen Veranstaltungen mit Themen aus der Landwirtschaft, Ernährung, Natur und Hauswirtschaft teilnehmen.
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Überregionales
Dienstag, 28.10.2025, 12:00 bis ca. 16.30 Uhr, Kitzingen oder online Legehennenhaltung im Spannungsfeld zwischen Familien- und Stallalltag
Es erwartet Sie ein spannendes Programm zu Themen der Legehennenhaltung aber auch zum Umgang mit Konfliktpotenzial in der landwirtschaftlichen Familie.
Am 17. November 2025 laden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern von 17 bis 20 Uhr hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Online-Veranstaltung "Sichtbar werden: Mit Website & Instagram zu mehr Wertschätzung" ein.
Schweinehaltende Betriebe Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.
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