Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
© Lisa Schubert, AELF FFB
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024
Ab Februar finden im Wald die Inventuraufnahmen für die Erstellung der Forstlichen Gutachten statt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung untersuchen dazu an rund 22.000 Aufnahmepunkten den Zustand von Trieben und Knospen auf Verbissspuren von Schalenwild. Jagdgenossen, Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen und ausdrücklich eingeladen, sich aktiv ins Verfahren einzubringen und an den Außenaufnahmen teilzunehmen. So können sie sich direkt vor Ort ein Bild von der Verbisssituation verschaffen und in einen konstruktiven Austausch treten.
Auf den Seiten des Staatsministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Forstlichen Gutachten in Bayern.
Es werden Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt: Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten, Arbeitsanweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme, Wissenswertes zu den Revierweisen Aussagen, Formulare für Beteiligte sowie die Ergebnisse der Erhebung von 2021.
Forstliche Gutachten 2024 im Amtsbereich
Stichprobenaufnahmen in den Hegegemeinschaften
Stichprobenaufnahme
(© Tobias Bosch)
Försterinnen und Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck führen ab Ende Februar 2024 bis zum Austrieb der jungen Bäume Stichprobenaufnahmen in den Wäldern der Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech durch. Dabei wird festgehalten, wie hoch der Anteil der geschädigten kleinen Waldbäume ist. Jagdvorstände und Jagdausübungsberechtigte erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung, um an den Stichprobenaufnahmen teilnehmen zu können. Aber auch alle Waldbesitzenden können auf eigenen Wunsch mit dabei sein. Die Termine für die Aufnahmen und Revierbegänge können beim Jagdvorstand, beim Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächter) oder beim zuständigen Revierförster oder der zuständigen Revierförsterin des AELF erfragt werden.
Ergänzende Revierweise Aussagen
Jeder Waldbesitzende (Jagdgenosse oder Jagdgenossin) oder Jagdausübungsberechtigte hat die Möglichkeit, für das jeweilige Jagdrevier eine so genannte „Ergänzende Revierweise Aussage“ (RA) zu beantragen. Da die Forstlichen Gutachten für die ganze Hegegemeinschaft gelten, kann die Situation der Waldverjüngung im jeweiligen Jagdrevier davon abweichen. Bei der RA wird die Situation der Waldverjüngung für das einzelne Jagdrevier beurteilt. Hierbei werden im Wald beispielhaft Verjüngungsflächen begutachtet. Bei einem Begang im Wald kann dann gemeinsam die Lage beurteilt und ggfs. Maßnahmen vereinbart werden. Für alle Beteiligte bietet dies die Möglichkeit, nähere Informationen zur jagdlichen Situation zu erhalten. Ein solcher Waldbegang macht daher nur dann Sinn, wenn Waldbesitzer und Jagdausübungsberechtigte gemeinsam daran teilnehmen.
Für alle Jagdreviere ab einem Waldanteil von ca. 10 % wird in Hegegemeinschaften, bei denen der Verbiss im letztmaligen Gutachten als „zu hoch“ eingestuft wurde, die Ergänzende Revierweise Aussage von Amtswegen auch ohne Antrag erstellt. Gleiches gilt für Hegegemeinschaften, in denen sich 2024 abzeichnet, dass der Verbiss im neuen Gutachten als „zu hoch“ eingeschätzt werden wird. Dies wird jedoch erst im Laufe der Auswertungen deutlich.
Das AELF-Fürstenfeldbruck empfiehlt daher, unabhängig von der letztmaligen Einstufung, die RA zu beantragen, wenn Sie nähere Informationen über „ihr“ Jagdrevier wünschen und Interesse an einem Begang mit den Waldbesitzenden bzw. Jägern oder Jägerinnen haben:
Beantragung einer Revierweisen Aussage oder der Teilnahme am Jagdbegang
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck hat die Forstlichen Gutachten 2021 zur Situation der Waldverjüngung an die unteren Jagdbehörden versandt. Darin wird die Situation der Waldverjüngung in den 17 Hegegemeinschaften des Amtsgebiets analysiert und der Einfluss des Schalenwildes bewertet. Die Gutachten sprechen Empfehlungen für die Abschussplanung aus und sind daher eine wichtige Orientierung für Jagdrevierinhaber, Jagdgenossenschaften und Jagdbehörden. Die Abschusspläne gelten für jeweils drei Jahre bis einschließlich dem Jagdjahr 2024/25.
Grundlage der Forstlichen Gutachten sind Stichprobenerhebungen in der Waldverjüngung anhand eines feststehenden Gitternetzes. Im Rahmen dieser Verjüngungsinventur wurden im Frühjahr 2021 in den drei Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg rund 45.000 junge Bäume neben anderen Parametern auf Verbiss- und Fegeschäden durch Schalenwild untersucht.
Ergebnisse 2021 im Landkreis Dachau
Landkreis Dachau
Im Landkreis Dachau wurde in fünf von sieben Hegegemeinschaften die Verbissbelastung als zu hoch eingeschätzt. Das bedeutet, dass hier stärker verbissgefährdete Baumarten wie Tannen, Buchen und Edellaubhölzer so stark verbissen werden, dass ihr Aufwuchs gefährdet ist. Sie werden von weniger verbissgefährdeten Baumarten überwachsen, was zu einer Entmischung der Waldverjüngung führt. In zwei Hegegemeinschaften konnte die Verbissbelastung als tragbar eingestuft werden, d. h. auch die stärker verbissgefährdeten Baumarten entwachsen in angemessener Zahl und Verteilung dem gefährdeten Höhenbereich.
Zwischen den Jagdrevieren innerhalb einer Hegegemeinschaft bestehen oft deutliche Unterschiede hinsichtlich der Situation der Waldverjüngung. Daher wurden zusätzlich zur Stichprobeninventur insgesamt 87 ergänzende revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation im einzelnen Jagdrevier angefertigt. Diese sollen bei der Abschussplanung berücksichtigt werden.
Hegegemeinschaft Markt Indersdorf
Hegegemeinschaft Odelzhausen
Hegegemeinschaft Ampermoching
Hegegemeinschaft Haimhausen
Hegegemeinschaft Altomünster
Hegegemeinschaft Großberghofen
Ergebnisse 2021 im Landkreis Fürstenfeldbruck
Landkreis Fürstenfeldbruck
Im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde in zwei von vier Hegegemeinschaften die Verbissbelastung als zu hoch eingeschätzt. Das bedeutet, dass hier stärker verbissgefährdete Baumarten wie Tannen, Buchen und Edellaubhölzer so stark verbissen werden, dass ihr Aufwuchs gefährdet ist. Sie werden von weniger verbissgefährdeten Baumarten überwachsen, was zu einer Entmischung der Waldverjüngung führt. In zwei Hegegemeinschaften konnte die Verbissbelastung als tragbar eingestuft werden, d. h. auch die stärker verbissgefährdeten Baumarten entwachsen in angemessener Zahl und Verteilung dem gefährdeten Höhenbereich.
Zwischen den Jagdrevieren innerhalb einer Hegegemeinschaft bestehen oft deutliche Unterschiede hinsichtlich der Situation der Waldverjüngung. Daher wurden zusätzlich zur Stichprobeninventur insgesamt 60 ergänzende revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation im einzelnen Jagdrevier angefertigt. Diese sollen bei der Abschussplanung berücksichtigt werden.
Hegegemeinschaft Nord-West
Hegegemeinschaft Nord-Ost
Hegegemeinschaft Süd-West
Ergebnisse 2021 im Landkreis Landsberg
Landkreis Landsberg
Im Landkreis Landsberg am Lech musste in keiner der sechs Hegegemeinschaften die Verbissbelastung als zu hoch eingestuft werden. In fünf Hegegemeinschaften wurde die Verbissbelastung als tragbar eingeschätzt, d. h. auch die stärker verbissgefährdeten Baumarten entwachsen in angemessener Zahl und Verteilung dem gefährdeten Höhenbereich. In einer Hegegemeinschaft wurde die Verbissbelastung sogar als günstig beurteilt, d. h. sämtliche Baumarten wachsen im Wesentlichen ohne Behinderung auf.
Zwischen den Jagdrevieren innerhalb einer Hegegemeinschaft bestehen oft deutliche Unterschiede hinsichtlich der Situation der Waldverjüngung. Daher wurden zusätzlich zur Stichprobeninventur insgesamt 120 ergänzende revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation im einzelnen Jagdrevier angefertigt. Diese sollen bei der Abschussplanung berücksichtigt werden.
Hegegemeinschaft Lechfeld
Hegegemeinschaft Ammersee
Hegegemeinschaft Fuchstal
Revierweise Aussage und Jagdrevierbegang
Revierweise Aussage
Jeder Waldbesitzer und Jagdrevierinhaber kann im Vorfeld der Abschussplanung beantragen, dass für sein Jagdrevier eine Revierweise Aussage erstellt wird. Das empfiehlt sich immer dann, wenn der Wildverbiss entweder als zu stark empfunden wird - oder sich das Revier positiv vom Durchschnitt der Hegegemeinschaft abhebt. Antragsformulare sind beim Beratungsförster erhältlich. In der Revierweisen Aussage wird der Schalenwildeinfluss auf die Waldverjüngung speziell für das jeweilige Jagdrevier gewürdigt. Sie spiegelt deshalb die örtlichen Verhältnisse genauer wieder als das Vegetationsgutachten auf Hegegemeinschaftsebene.
Foto: Gero Brehm
Jagdrevierbegang
Waldbesitzer können über ihren Jagdvorstand anregen, das Jagdrevier gemeinsam mit dem Jagdrevierpächter zu begehen, um das Verhältnis Wald und Wild zu besprechen. Wo wäre eine Schwerpunktbejagung wünschenswert? Was kann der Waldbesitzer tun, um die Jagdausübung zu erleichtern? Zum Beispiel Schussschneisen anlegen oder nicht mehr benötigte Zäune zügig abbauen. Der Beratungsförster nimmt auf Wunsch gerne teil.
Verbissbelastung
Ist eine hohe Verbissbelastung wirklich schlimm?
Rehe verbeißen nicht alle Baumarten gleich stark. Fichten werden eher verschmäht, Tannen und Laubhölzer dagegen bevorzugt. Besonders die im Klimawandel wichtigen Mischbaumarten werden in ihrem Wachstum durch den Wildverbiss immer wieder zurückgestutzt, so dass sie schließlich von Fichten überwachsen werden. Das erschwert den Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern ganz erheblich.
Welches Potenzial die natürliche Verjüngung hat, kann man gut an dem Vergleich gezäunter und nicht gezäunter Flächen erkennen. Der Unterschied der Verjüngung innerhalb und außerhalb der Zäune zeigt den Einfluss des Wildverbisses. In Wälder mit angepassten Wildbeständen entwickelt sich die Waldverjüngung gut. Davon profitiert auch das Wild. Es findet mehr und bessere Äsung, erfährt einen geringeren Populationsdruck und ist daher vitaler.
Eine zu hohe Verbissbelastung führt dazu, dass
- für die ökologische Stabilität notwendige Mischbaumarten wie zum Beispiel Eiche und Tanne in ihren Anteilen dezimiert werden oder gar ganz ausfallen
- der Waldumbau in Richtung Mischwald erschwert wird, weil bei starkem Verbiss überwiegend Fichten übrig bleiben
- die Qualität der Verjüngung durch Zwieselbildung und Verkrümmungen erheblich leidet
- der Jungwald in seinem Wachstum gebremst wird
- Forstpflanzen entweder aufwändig eingezäunt oder mit Knospenschutz oder Wuchshüllen versehen werden müssen
- die Waldbesitzer in ihrer waldbaulichen Freiheit eingeschränkt werden und erhebliche Mehrkosten und Mühen für die Waldverjüngung aufwenden müssen.
Stark verbissene Laubhölzer
Foto: Boris Mittermeier
Stark verbissene Tanne
Foto: Boris Mittermeier
Einzelschutz an Tanne
Foto: Gero Brehm
Wuchsgitter zum Schutz vor Wildverbiss
Foto: Roland Schörry
Plastikröhren zum Schutz vor Wildverbiss
Foto: Roland Schörry
Tannenverjüngung hinter Zaun
Foto: Klaus Schreiber
Buchenverjüngung hinter Zaun
Foto: Gero Brehm
Rehwildbejagung
Rehwildbejagung
Foto: Michael Friedel
Die moderne Rehwildbejagung erfordert es, im Wald zu jagen. Schwerpunktmäßig dort, wo die Waldverjüngung ermöglicht und gesichert werden soll. Der Wald darf nicht der einzige Tageseinstand des Rehwilds sein. Die moderne Jagd muss dazu beitragen, die Feldflur wieder attraktiver für das Rehwild zu machen. Durch Greening verbesserte Lebensräume in der Feldflur müssen für das Wild nutzbar sein. Der Abschuss des Rehwilds vor allem am Waldrand hält dagegen die Rehe im Wald fest und provoziert dort unnötigen Wildverbiss. So erzieht man die Rehe dazu, abends erst spät aus dem Wald heraus und morgens wieder sehr früh in den Wald zurück zu wechseln.
Wer dagegen die Rehe im Wald bejagt, verringert die Schäden am und im Wald und ist trotzdem erfolgreich – weil er für das Wild weniger berechenbar ist. Die Äsungsflächen im Feld und am Waldrand müssen überwiegend jagdfreie Zonen sein. Kombiniert mit modernen waidgerechten Jagdmethoden ist die Rehwildjagd auch bei angepassten Wildbeständen erfolgreich.
Winterfütterung von Rehen ist nicht nötig
Foto: Anita Ottmann
Eine Notzeit wäre der Zeitraum, in welchem das Wild aufgrund der jeweils gegebenen Verhältnisse zu wenig natürliche Äsung findet und zum Überleben der Population auf künstliche Futterquellen angewiesen wäre. Das ist aber selbst bei wochenlangen hohen Schneelagen und Tagestemperaturen unter – 10°C, nicht der Fall. Die im Herbst angelegten Fettreserven helfen dem Wild über den Winter. Fütterungen sind sogar kontraproduktiv. Sie führen zu erhöhtem Wildverbiss im Umfeld, weil sie das Wild konzentrieren.
Auch Kirrungen dürfen nicht zur Fütterung ausarten. Kleine hingestreute Mengen Apfeltrester, müssen genügen. Im Übrigen ist auch die Kirrung für Schwarzwild restriktiv zu handhaben: Maximal ein Kilogramm artgerechtes Material je 100 Hektar Revierjagdfläche (Hegerichtlinie Ziff. 10).