Landwirtschaft
Mit knapp 100.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg etwa 60 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Etwa 2.800 landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Getreide, Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben.
Meldungen
Fachexkursion Weideland

Eine Fachexkursion zum Thema Weideland zu zwei Bio-Betrieben in den Landkreisen Rosenheim und Ebersberg bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck am Mittwoch, 28. Mai, von 9:30 bis 16 Uhr, für Betriebsleiter und Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe des Dienstgebiets des AELF (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg).
Mittwoch, 28.05.2025Weidehaltung kann zur tiergerechten Haltung von Kühen beitragen und das Tierwohl fördern. Das LfL-Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft begleitet Betriebe im Rahmen des BioRegio 2030-Projekts „Weideland Bayern“ hierzu intensiv. Das AELF Fürstenfeldbruck bietet im Rahmen der Exkursion die Möglichkeit, zwei dieser Betriebe näher kennen zu lernen.
Kosten: 20 Euro/Teilnehmer, nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Die Anreise organisieren Sie bitte eigenständig.
Anmeldeschluss: Freitag, 23.05.2025
Antragstellerschulung zur Ökoregelung 5 – Kennarten im DauergrünlandMit der Fördermaßnahme "Ökoregelung 5 – Kennarten im Dauergrünland" wird die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen gefördert. Das Vorkommen von mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen muss dabei vom Antragsteller für jedes Feldstück mit der FAL-BY-App selbst dokumentiert werden.
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)