Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Sie sind noch nicht sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

Wir bieten jährlich einen Kurs mit Prüfung zum Erhalt der Sachkunde im Pflanzenschutz an. Dieser besteht aus drei Theorietagen bei uns im Amt, einem Praxistag sowie der Prüfung an der Landmaschinenschule in Landsberg. Die Anmeldung zur Schulung und Prüfung erfolgt online.

Bitte vormerken
Termine für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Januar 2027

11. bis 13. Januar 2027  • 9:00-16:00 Uhr
Theorie
VeranstaltungsortAELF Fürstenfeldbruck, Kaiser-Ludwig-Str. 8a, 82256 Fürstenfeldbruck
18. Januar 2027  • 9:00-16:00 Uhr
Praxistag an der Landmaschinenschule Landsberg
19. Januar 2027  • 9:00-16:00 Uhr
Prüfungstag an der Landmaschinenschule Landsberg
VeranstaltungsortAgrarbildungszentrum Landsberg, Kommerzienrat-Winklhofer Straße 1, 86899 Landsberg

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Augsburg ist zuständig für Schwaben sowie Oberbayern Nord (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen ad.Ilm, Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt).

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link