Waldarbeit im Winter: Was gibt es zu tun?
Forstlicher Arbeitskalender Winter
Holzernte im Winter
Der größte Teil der Holzernte wird traditionell im Winter erledigt. Darüber und über weitere anstehende Arbeiten informiert der forstliche Arbeitskalender für den Winter.
Vor dem ersten Schnee noch verdämmende Brombeeren von Forstpflanzen abziehen. In Kulturen Zwieselschnitt. Übermaß an Birken, Weiden zurücknehmen. Die Pflege von Fichtenjungwüchsen bis Mitte Januar abschließen. Denn Fichten, die später umgeschnitten werden, sind im Frühjahr Brutstätten der Borkenkäfer. Für die Pflege der Laubhölzer ist der Winter dagegen ideal. Vorgewachsene grobastige Bäume entfernen, wenn sie bessere bedrängen. Es sollten dadurch jedoch keine größeren Löcher entstehen.
Sind in den vorgesehenen Waldbeständen schon Rückegassen vorhanden? Wo nicht, diese im Abstand von 25 bis 30 Meter einmessen, fluchten und markieren. Weil das Rückegassensystem viele Jahrzehnte nutzbar sein soll, ist eine sorgfältige Planung nötig. Beim Aufschneiden von Rückegassen Reisigmatten einbauen.
Zukunftsbäume (gesund-gerade-vital) mit Band kennzeichnen und zu entnehmende Bäume markieren. Spätherbst und Winter sind die beste Zeit für das Auszeichnen von Laubbeständen, weil man gut in die Baumkronen hineinsieht. Das gilt nicht für Eschenbestände. Die Vitalität der Eschen beurteilt man am besten im Laub.
Wo der Holzabsatz gesichert und die Holzaushaltung bekannt ist, kann mit der Holzernte begonnen werden: Mit der Motorsäge arbeiten sollte nur, wer einen Motorsägenkurs gemacht hat, wie sie etwa die Waldbesitzervereinigungen oder das Agrarbildungszentrum in Landsberg anbieten. Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften Forsten (vgl. Link unten). Arbeiten Sie keinesfalls alleine im Wald. Tragen Sie ein Handy bei sich. Informieren Sie sich über die Rettungskette Forst (vgl. Link unten). Weisen Sie den Holzrücker sorgfältig ein. Um Schäden am Boden zu vermeiden, darf nur bei geeigneter Witterung gerückt werden. Die Abfuhr von Fichtenholz und die Beseitigung ihrer Resthölzer müssen bis zum ersten Schwärmflug der Borkenkäfer im Frühjahr erledigt sein!
Biotopbäume und jegliche im Wald herumliegende Hölzer in allen Phasen der Zersetzung sind willkommener Lebensraum für viele bedrohte Arten: Vögel, Insekten, Pilze. Das gilt natürlich nicht für Fichten, die vom Borkenkäfer befallen sind, oder im Frühjahr noch fängisch sein könnten. Wenn von Biotopbäumen keine Gefahr ausgeht, dürfen sie stehen bleiben. Erst recht, wenn ihr Holz nur einen geringen Wert hat.
Bäume am Rand von öffentlichen Straßen und bebautem Gelände auf Verkehrssicherheit kontrollieren. Die Kontrolle durch schriftlichen Vermerk dokumentieren. Notwendige Maßnahmen ergreifen.
Weiterführende Links
- Rettungspunkte Forst
- Waldbesitzer aktiv für den Naturschutz
- Waldbesitzerportal
- Rechtsfragen (u. a. Verkehrssicherungspflicht und Unfallverhütung) - Waldbesitzerportal
- Forstliche Förderung - Staatsministerium
- Borkenkäfer-Infoportal - Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
- Spechtabschläge - alles Borkenkäfer? - Artikel in LWF aktuell 114
- Merkblatt Nr. 4 zum Thema Pflanzungen - Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft - Download
- Unfallverhütungsvorschrift Forsten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zum Download