Landwirtschaft

Mit knapp 100.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg etwa 60 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Etwa 2.800 landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Getreide, Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben.

Meldungen

Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital

Grafische Darstellung: 7 Kreise, im mittleren Person und Smartphone. © Bayern Innovativ GmbH

© Bayern Innovativ GmbH

Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.  

Zugangslink Externer Link

Lehrgang vom 24.01. bis 25.01.2026
Sachkundenachweis Herdenschutzhund Nordbayern

Mehrere Herdenschutzhunde in einem Gehege

© Caroline Schnabel (LfU)

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veranstaltet einen Lehrgang für Herdenschutzhundehalter oder die, die es noch werden möchten.  Mehr

Agrarbildungszentrum Landsberg
AELF präsentiert sich beim Tag der offenen Tür

Der Stand des AELF Bereich Landwirtschaft

Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Forsten – alle drei Bereiche des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) waren am Tag der offenen Tür des Agrarbildungszentrums Landsberg vor Ort und brachten den zahlreichen Besuchern ihre Themen nahe.  Mehr

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link