Pflanzenbau
 
  		
		
  			
Meldungen
		 
  	
  	Auflagen der Notfallzulassung strikt beachten
Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade
  			 
	  			© U. Benker, LfL
	  			Für die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben und Kartoffeln erhielten einige Insektizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung.  
	Weitere Infos - LfL    
 
      
 
  	
  	
  			Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlässt bestimmte Risikominderungsmaßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten als Anwendungsbestimmungen. Auflagen aus dem Katalog erhalten durch die Ausweisung als Anwendungsbestimmungen eine stärkere Gewichtung.  Mehr
 
  	
  	Mäh-Knigge
Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd
  			Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mähknigge gibt Handlungsempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat dazu eine Publikation erstellt.  
	Publikation - LfL     
 
      
 
  	
  	Monitoring und Prognosemodelle in Kulturen
  			Für Pflanzenschutzmitteln gelten Vorgaben, Dokumentationspflichten und Rechtsvorschriften - auch für Transport, Lagerung und Entsorgung. Monitoring und Prognosemodelle sind oft Grundlage für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel.  
	Monitoring und Prognosemodelle    
 
      
	Institut für Pflanzenschutz - LfL    
 
      
 
  	
  		
		
  			
Schwerpunkte
		
  	
  	
  			 
	  			© LfL
	  			Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen.  Mehr
 
  	
  	
  			Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant.  Mehr
 
  	
  	
  			Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.  Mehr