Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Wir beraten, qualifizieren und informieren in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg.
Meldungen
Betriebe gesucht Einzelbetriebliche Beratungen im Dienstgebiet
Das AELF Fürstenfeldbruck sucht regelmäßig Betriebe für sozioökonomische Beratungen im Rahmen der Ausbilderprüfung. Wer sich für dieses Angebot interessiert, kann sich an die Poststelle des AELF unter der Tel. 08141/3223-0 wenden. Für speziell diese Beratungen kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.
Im Rahmen der Verbundberatung Bayern bietet das AELF Fürstenfeldbruck zusammen mit der LBD, Landw. Buchführungsdienst GmbH interessierten Milchviehbetrieben die Teilnahme an einem Arbeitskreis 'Betriebszweiganalyse' an.
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Ende Januar und im Februar 2026 veranstaltet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck mit Unterstützung von weiteren Experten die Pflanzenbautage 2026. Einer der Pflanzenbautage findet im Online-Format statt, ein zweiter in Markt Indersdorf und ein weiterer in Landsberg am Lech. Das Programm ist jeweils leicht abgewandelt.
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Erfahren Sie in drei Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen.
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Im Februar 2026 bietet das AELF bei den Milchviehtagen in Achselschwang und Markt Indersdorf wieder aktuelle Information rund um die Milchviehhaltung.
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Im Herbst 2025 wird die Kernsperrfrist nach §6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung (DüV) im Dienstgebiet verschoben.
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Überregionales
14. Januar bis 24. Februar 2026 Antragstellung für Agrarumweltprogramme (KULAP, VNP)
Von 14. Januar 2026 an können wieder Anträge für die Teilnahme an den bayerischen Agrarumweltprogrammen eingereicht werden. Das Maßnahmenangebot bleibt gegenüber 2025 unverändert. Neu beim KULAP ist eine grundsätzlich auf vier Jahre verkürzte Laufzeit der Maßnahmen.
Mittwoch, 21. Januar 2026 Online-Seminar: Update 24/7-Hofladen
Viele landwirtschaftliche Betriebe möchten ihre Produkte flexibel verkaufen. Oft fehlt jedoch Personal oder Zeit, um den Hofladen ständig geöffnet zu halten. Smarte Selbstbedienungsläden können hier eine Lösung sein. Am Mittwoch, 21. Januar 2026, von 8:30 bis 14 Uhr erfahren Sie im Seminar Wissenswertes zu Entwicklungen und rechtlichen Vorgaben.
Schweinehaltende Betriebe Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.
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